Ehe- und Erbvertrag zwischen Friedrich Niggemann und Bertha Bockemühl von 1872

mit Transkription von Karl Hermann Menn und Ergänzungen von Utz Walter, Rainer Jonas und Hubertus Dan

Anmerkung von Utz Walter

Der übersetzte Vertrag ist ein Ehe- und Erbvertrag unter Verlobten. 1872 galt in der Rheinprovinz noch der Code Cicil, auch Code Napoleon genannt.

Der gesetzliche französische Güterstand ist der "Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft" (la Communauté d’acquêts), der in den Art. 1400 ff. Code Civil (CC) geregelt ist. Dieser liegt gemäß Art. 1400 CC bei Fehlen eines Ehevertrages (le contrat de mariage) oder dann vor, wenn die Ehegatten erklären, dass sie unter dem "Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft" heiraten. Bei diesem Güterstand unterscheidet man zwischen drei Vermögensmassen: das gemeinschaftliche Vermögen, das Eigengut (les biens propres) des Ehemannes und das Eigengut der Ehefrau.
Das gemeinschaftliche Vermögen umfasst alles, was durch die Eheleute seit der Eheschließung zusammen oder getrennt gekauft wird, sämtliche Verdienste und Löhne.
Zu den Eigengütern gehören zum Beispiel höchstpersönliche Dinge der Ehegatten, wie Kleidungsstücke und Wäsche (Art. 1404 CC), aber auch gemäß Art. 1405 CC das Vermögen, das die Ehegatten am Tag der Eheschließung besaßen oder sie während der Ehe durch Erbschaft, Schenkung oder Vermächtnis erwerben oder Ersatzgegenstände, die aus Mitteln des Verkaufs eines zum Eigengut gehörenden Gegenstandes erworben werden.
Die Schulden, die die Ehegatten am Tag der Eheschließung hatten, bleiben gemäß Art. 1410 CC Eigenschulden der Ehegatten. Für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haften die Ehegatten gesamtschuldnerisch.
Grundsätzlich hat jeder Ehegatte nach Art. 1421 CC das Recht, das Gesamtgut allein zu verwalten. Jedoch wird für unentgeltliche (Art. 1422 CC) und wichtige (Art. 1424 f CC) Ge-schäfte die Mitwirkung des anderen Ehegatten verlangt. Jeder Ehegatte hat nach Art. 1428 CC die Verwaltung und Nutznießung seines Eigenguts und kann frei darüber verfügen.

Die Gemeinschaft endet nach Art. 1441 CC durch den Tod eines der Ehegatten, durch Erklärung der Abwesenheit, durch Ehescheidung, durch die Trennung von Tisch und Bett, durch Gütertrennung oder durch die Änderung des Güterstandes. Ist die Gemeinschaft aufgelöst, so nimmt gemäß Art. 1467 Abs. 1 CC jeder Ehegatte wieder das Vermögen an sich, das nicht in die Gemeinschaft Eingang gefunden hat. Im Anschluss daran wird die aktive und passive Gemeinschaftsmasse nach Art. 1467 Abs. 2 CC liquidiert. Sind alle Entnahmen aus der Vermögensmasse der Gemeinschaft getätigt worden, so wird gemäß Art. 1475 CC der Überschuss zwischen den Ehegatten hälftig verteilt.

Anmerkung von Hubertus Dan

Bertha Bockemühl wurde wahrscheinlich am 12.3.1842 als Tochter von Leopold Bockemühl und Helene Schett geboren.

Friedrich Niggemann hatte mehrere Kinder:

1. 1869 mit Mathilde Bockemühl
2. 1871 mit Mathilde Bockemühl
3. 1874 mit Auguste Grell
5. 1877 mit Louise Marienhagen

Ob die Ehe mit Bertha Bockemühl zustande gekommen ist, ist unbekannt. Friedrich Niggemann hatte jedenfalls nach 1871 zwei weitere Kinder mit verschiedenen Frauen.

Anmerkung von Rainer Jonas, Meinerzhagen

Friedrich Wilhelm Niggemann wurde am 01.12.1844 in Bürhausen,Rönsahl,Westfalen geboren. Er starb am 05.07.1878 in Bergneustadt,

Friedrich Niggemann heiratete Mathilde Bockemühl, Tochter von Christian Bockemühl und Eleonore Kleberhoff ungefähr 1868. Mathilde Bockemühl wurde in Bergneustadt geboren. Sie erhielt am 11.07.1844 in Bergneustadt die Kleinkindtaufe. Sie starb 1871.

Sie hatten die folgenden Kinder:

  1. Anna Mathilde Niggemann  wurde ungefähr 1869 geboren.
  2. Friedrich Wilhelm Niggemann  wurde ungefähr 1871 geboren.

Friedrich Niggemann heiratete Bertha Bockemühl, Tochter von Johann Leopold Bockemühl und Anna Catharina Elisabeth Neuhaus ungefähr 1872. Bertha Bockemühl wurde am 06.03.1836 in Bergneustadt geboren. Sie starb ungefähr 1873.

(Hier sind die Angaben wahrscheinlich nicht ganz richtig: Leopold Bockemühl hatte am 12. März 1842 mit Helene Schett eine weitere Tochter mit dem Vornamen Bertha. Im 19. Jahrhundert war es wegen der hohen Kindersterblichkeit durchaus üblich nach dem Tod eines Kindes dessen Vornamen innerhalb der Familie wieder zu Vergeben. Hubertus Dan)

Anmerkung von Rainer Jonas:
Lt. einer Sekundärquelle, die leider nicht mehr im Internet verfügbar ist (http://bockemuehl-mg.de) ist die am 12.3.1842 geborene Bertha Bockemühl 1852 gestorben. Es gibt auf jeden Fall mehrere unterschiedliche Leopold Bockemühl:

  1. *22.1.1797 in Bergneustadt verheiratet mit Helena Schött/Schett
  2. *21.4.1794 in Wiedenest verheiratet mit Anna Catharina Elisabeth Neuhaus

Friedrich Niggemann heiratete Auguste Grell ungefähr 1873 in Bergneustadt. Auguste Grell wurde als Tochter von Wilhelm Grell und Regine Branscheid am 18. Mai 1848 in Bergneustadt geboren.

Sie hatten die folgenden Kinder:

  1. Ewald Hugo Niggemann  wurde am 23.07.1874 geboren.

Friedrich Niggemann heiratete Luise Marienhagen ungefähr 1876, Luise Marienhagen wurde ungefähr 1846 in ? geboren.

Sie hatten die folgenden Kinder:

  1. Mathilde Niggemann  wurde am 08.02.1877 in Bergneustadt geboren. Sie starb am 11.05.1878 in Bergneustadt.