Archivalie des Monats Mai

Brief des Maire Peter Weuste von Bergneustadt an den Kirchenmeister Peter Koester mit Transkription von Hubertus Dan, mit Ergänzungen von Utz Walter

Napoleo leitete [ab 1807] die territoriale Neugliederung ein. Gimborn-Neustadt wurde ins Großherzogtum Berg intigriert. Die napolionische Herrschaft vesetzte Neustadt als der einzigen Stadt im Aggerland den härtesten Schlag. Sie verlor das Recht ihren Bürgermeister zu küren und über die Bürger zu richten.

1808 traf sich der Magistrat zur letzten Gerichtssitzung. Die Neustadt wurde Teil des Kantons Gummersbach.

Von 500 Jahren Selbstverwaltung blieben ein Beigeordneter, einige Schöffen und ein Polizeisoldat. Neustadt wurde mit Wiedenest und Lieberhausen zu einer Mairie [Bürgermeisterei] zusammen geschlossen. Der Bürgermeister Johann Gottlieb Viebahn wurde Maire. 1809 übernahm Peter Weuste in Wolfsschlade bei Othe das Amt. Es war bitter für die Neustädter, die ihn bei administrativen Angelegenheiten in seinem entlegenen Winkel aufsuchen mussten.

Anke Mortsiefer: Bergneustadt. Spuren aus Vergangenheit und Gegenwart. Ein Lesebuch zur Stadtgeschichte. Gronenberg, Wiehl 2002,- S. 43

Als Mairie wurde auch die unterste französische Verwaltungseinheit auf dem Gebiet des Linken Rheinufers während der Zugehörigkeit zum französischen Staatsgebiet (1798–1814) sowie im rechtsrheinischen Großherzogtum Berg und dem Königreich Westphalen (beide 1806–1813) bezeichnet. Die Gemeindestrukturen im Rheinland, insbesondere im linksrheinischen Teil, waren bis zur Kommunalreform in den 1970er Jahren häufig noch durch die damals geschaffenen Verwaltungseinheiten geprägt. Die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der Kurfürsten- und Herzogtümer etc. wurden von den Franzosen zerschlagen und völlig neu strukturiert. Die Gliederung in Mairie, Kanton, Arrondissement und Département entsprach etwa der heutigen französischen Verwaltungsstruktur (Collectivité territoriale). Nach der Niederlage Napoleons wurden die „zurückeroberten“ Länder 1814 in Gouvernements eingeteilt und übergangsweise verwaltet, wobei die französischen Amtsbezeichnungen in deutsche Titel umgewandelt wurden. Aus der „Mairie“ wurde die Bürgermeisterei – die französische Munizipalverfassung aber blieb aber in vielen Teilen unangetastet weiter in Kraft, so z. B. in den preußischen Teilen (siehe Bürgermeisterei (Preußen)).[4] Auch nach dem Wiener Kongress wurde die Munizipalverfassung größtenteils beibehalten, wie z. B. in Westfalen bis zur Einführung der dortigen neuen Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841.

Seite „Mairie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. März 2021, 20:02 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mairie&oldid=209455320

(Abgerufen: 6. Mai 2021, 16:11 UTC)

... das amt der kirchmeister (oder rendanten) ist: 1. verwaltung des kirchenvermögens; 2. besondere aufsicht über alle kirchlichen gebäude ...; 3. einnahme und ausgabe der kirchlichen einkünfte nach anweisung des presbyteriums; 4. jährliche rechnungsablage

1819 Göbell,RhWKO. II 169 https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=kirchenmeister